allgemeines Zivilrecht

Der Bereich des allgemeinen Zivilrechts umfasst insbesondere Ansprüche aus Kauf- und Werkverträgen, aber auch Schenkungen, Darlehen. Auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung (z.B. Körperverletzung) zählen hierzu.

 

Gerne unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche.

Auch bei Fragen der Anfechtung oder Kündbarkeit von Verträgen sowie bei der Prüfung einzelner Vertragsklauseln oder allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 

Carsten Gebel

Rechtsanwalt

 

Hindenburgstraße 59

66119 Saarbrücken

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