Arbeitsrecht

In meinem Schwerpunkt Arbeitsrecht berate und vertrete ich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte

 

Bereits bei der Formulierung von Arbeitsverträgen werden häufig Fehler gemacht. Oftmals werden Vordrucke aus dem Internet übernommen und ohne Anpassung oder Aktualisierung für ein neues Arbeitsverhältnis verwendet. Jedoch werden die Wirksamkeitsvoraussetzungen einzelner Vertragsklauseln insbesondere vom Bundesarbeitsgericht ständig aktualisiert und modifiziert. Hier lauern große Risiken. Daher sollten Arbeitsverträge regelmäßig geprüft werden. Regelungen, die vor wenigen Jahren noch wirksam waren scheitern heute an der "AGB-Kontrolle" durch die Gerichte. Ich helfe Ihnen, aktuelle und rechtssichere Formulierungen für Ihre Arbeitsverträge zu finden und die rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen.

 

Arbeitnehmern hingegen gelingt es selten, ohne rechtliche Hilfe, unwirksame Klauseln in ihren Arbeitsverträgen zu erkennen.

Ebenso empfiehlt es sich für Arbeitgeber in den meisten Fällen, rechtlichen Rat einzuholen, bevor eine Abmahnung oder Kündigung ausgesprochen wird. Fehler die hier gemacht werden führen oftmals zur Unwirksamkeit der Abmahnung oder Kündigung und ziehen einen langen aussichtlosen Rechtsstreit mit sich.

Haben Sie als Arbeitnehmer eine Abmahnung oder Kündigung erhalten, ist es oftmals nicht auf den ersten Blick erkennbar, ob diese fehlerfrei und wirksam ist. Häufig werden wichtige Fristen versäumt oder Maßnahmen des Arbeitgebers einfach hingenommen.

Ich helfe Ihnen, gegen unberechtigte Abmahnungen und Kündigungen, aber auch bei Versetzungen oder Mobbing, Ihre Rechte zu wahren.

 

Ein weiteres arbeitsrechtliches Problemfeld ist die Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Beim Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses, unter bestimmten Voraussetzungen auch während eine bestehenden Arbeitsverhältnisses (sog. Zwischenzeugnis). Ein Arbeitszeugnis muss zunächst wohlwollend und wahrheitsgetreu sein. Dennoch gibt es meist wegen einzelner Formulierungen Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei ist ein "schlechtes" Zeugnis häufig nicht einmal böse Absicht des Arbeitgebers sondern fehlende Kenntnis bestehender Formerfordernisse oder der Wirkung bestimmter Formulierungen. Gerne bin ich Arbeitgebern bei der Formulierung von Arbeitszeugnissen behilflich oder prüfe erteilte Zeugnisse für Arbeitnehmer.

 

Aufhebungsverträge gewinnen eine immer größere Bedeutung. Hier kommt es darauf an, Fallstricke zu erkennen, um spätere Nachteile (z.B. bei der Bundesagentur für Arbeit oder beim Finanzamt) zu vermeiden. Zudem gehört Verhandlungsgeschick zum Abschluss eine optimalen Aufhebungsvertrags unausweichlich dazu. Gerne bin ich hier behilflich.

 

Auch für Betriebsräte empfiehlt es sich häufig, bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber anwaltlichen Rat einzuholen. Zur Klärung schwieriger Rechtsfragen ist der Arbeitgeber zur Kostentragung verpflichtet.

Carsten Gebel

Rechtsanwalt

 

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